M-Zug an der Mittelschule Auerbach
„M"
steht für Mittlere Reife: Der M-Zug beginnt in der Jahrgangsstufe 7 (M7) und endet
in der 10. Klasse (M10) mit der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss.
In weniger dicht besiedelten Gegenden Bayerns ist es notwendig, dass sich Mittelschulen in einem Verbund zur Bildung von M-Klassen zusammenfinden. Zu unserem Schulverbund gehören die
Krötensee-Mittelschule Sulzbach-Rosenberg und wir, die Mittelschule Auerbach.
Was bringt der M-Zug der
Mittelschule?
- Sie können innerhalb der eigenen Schulart Mittelschule über vier Jahre konsequent auf den mittleren Schulabschluss vorbereitet werden.
- Dieser Abschluss ist dem Realschulabschluss gleichwertig und verleiht die gleichen Berechtigungen.
- Ein Schwerpunkt ist das Lernfeld AWT (Arbeit-Wirtschaft-Technik) und die verstärkte Vorbereitung auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben in den berufsorientierenden Zweigen Technik, Wirtschaft und
Kommunikation sowie Ernährung und Soziales.
Die Vorteile des M-Zugs auf einen Blick:
• kein
Wechsel der Schulart
• kürzere
Schulwege
• vertraute
Unterrichtsmethoden
• Klassenlehrerprinzip
• verstärkte
Praxis- und Berufsorientierung
Übertrittsvoraussetzungen in den M-Zug der Mittelschule
Übertritt in die M7
Ihr Kind kann in die 7.
Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder im
Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:
Bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
Ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung*
Übertritt in die M8
Ihr Kind kann von der 7. Klasse Mittelschule
in die Jahrgangsstufe 8 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis
oder im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt:
Bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
Bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung
Übertritt in die M9
Ihr Kind kann von der 8. Klasse Mittelschule
in die Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis
oder im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllt:
Bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
Bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung*
* Wird der Übertrittsschnitt mit den
Zeugnisnoten nicht erreicht, kann eine Aufnahmeprüfung gemacht werden. Neu: Diese Aufnahmeprüfungen
finden bayernweit erst nach Schuljahresende im September in der letzten
Ferienwoche statt.
Übertritt in
die M10
Ihr Kind kann in die 10.
Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen
erfüllt:
Wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
Wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung* nach
Aushändigung des Quali-Zeugnisses
NEU: Die Anmeldung für den Übertritt in die M10 ist am Freitag, 27. Juli 2023, möglich. Die Verwaltung ist täglich bis 12 Uhr
besetzt. Die Aufnahmeprüfung findet in der ersten Woche der Sommerferien statt.
Mit dem
mittleren Abschluss stehen Wege offen:
•
qualifizierte Ausbildung in einem anspruchsvollen Beruf
•
Berufsoberschule (für Bewerber mit Berufsausbildung)
•
Fachoberschule (für Bewerber ohne Berufsausbildung)
• Laufbahn
der Fachlehrer und Förderlehrer
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage unseres
Kultusministeriums unter