Distanzunterricht im Januar 2021
Der bayerische Ministerrat hat am 5. Januar 2021 beschlossen, dass an den Schulen in Bayern bis einschließlich 29. Januar 2021 kein Präsenzunterricht stattfindet.
Dies gilt für alle Schulen und für alle Jahrgangsstufen. Stattdessen erhalten die Schülerinnen und Schüler während dieser Zeit
Distanzunterricht ("Lernen zuhause").
Nähere Informationen dazu erhalten unsere Schülerinnen und Schüler über "Microsoft Teams" und die Eltern über "edoop".
Sollte eine Schülerin oder ein Schüler noch dringend
ein Leihgerät (iPad) benötigen, setzen Sie sich bitte mit der Schule in Verbindung.
Die SchülerInnen aus Gunzendorf, Hagenohe, Ligenz, Michelfeld, Ohrenbach, Pferrach, Ranzenthal, Weidlwang und Welluck bekommen neue Fahrkarten.
Die bisherigen TON-Fahrkarten müssen zusammen mit den noch übrigen Monatskarten baldmöglichst zurückgegeben werden. Wer nach Auerbach kommt, kann die alten TON-Fahrkarten bei uns in den Briefkasten (links neben dem Haupteingang) stecken.
Die neuen Fahrkarten bekommen die SchülerInnen, wenn sie wieder in der Schule unterrichtet werden. Das Busunternehmen Cermak nimmt die SchülerInnen am ersten Tag auch ohne Fahrkarten mit.
Angebot der
Notbetreuung
(bitte dazu auch das unten stehende Schreiben des Kultusministeriums beachten)
Für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5a, 5b und 6a kann im dringenden Bedarfsfall eine Notbetreuung in der Schule angeboten werden.
Wenn Sie eine Notbetreuung brauchen, wenden Sie sich bitte an die Schule.
Ein paar wichtige Hinweise aus dem aktuellen Schreiben des Kultusministeriums bzw. von der Homepage www.km.bayern.de unseres Kultusministeriums:
1. Der Rahmen für den Distanzunterricht
orientiert sich
grundsätzlich am Stundenplan für den Präsenzunterricht. Das
heißt also, dass unsere Schülerinnen und Schüler in etwa so lange
mit unterrichtlichen
Aufgaben beschäftigt sind wie im
Unterricht an der Schule.
2. Die Schülerinnen und Schüler sind
zur aktiven Teilnahme am
Distanzunterricht verpflichtet.
3. Die von den Lehrkräften gestellten
Arbeitsaufträge sind
verbindlich zu erledigen.
4. Mündliche Leistungsnachweise
(Abfragen, Referate usw.) mit
Benotung können grundsätzlich auch im Distanzunterricht
durchgeführt werden.
5. Die Erziehungsberechtigten sind auch
im Distanzunterricht
verpflichtet, die Schule unverzüglich unter Angabe eines
Grundes darüber zu unterrichten, wenn ihr Kind verhindert
sein sollte, am Unterricht teilzunehmen (z. B. bei Krankheit).
Wir sind an der Schule ganz normal telefonisch erreichbar
(bitte nutzen Sie auch den Anrufbeantworter).
Wir wünschen der gesamten Schulfamilie ein gutes und gesundes neues Jahr und einen gelingenden schulischen Wiederbeginn nach den Weihnachtsferien.
Mittelschüler sind ... stark als Person
... stark im Wissen
... stark im Beruf
Mehr dazu erfahren Sie im nachfolgenden Film, den unsere Fachoberlehrerin Martina Popp zusammengestellt hat.
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